Internetseiten und fachliche Dokumente
Empfehlungen zum Abruf Strukturwandelmittel
Zur Umsetzung eines gesamtregionalen Radverkehrskonzeptes im Rheinischen Revier stehen verschiedene Fördermittel von Bund und Land NRW zur Verfügung.
Eine Handlungsempfehlung zum Abruf von Strukturwandelmitteln gibt einen Überblick zu Verfahren der Antragsstellung für Fördermittel (Stand 04/2024).
Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte in NRW
Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte in NRW, Gemeinden und Kreise in NRW: Fachinformationen jenseits des motorisierten Nahverkehrs in Städten und Gemeinden.
Radschnellwege - NRW
Verantwortet von der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW in Kooperation mit dem NRW-Verkehrsministerium: Die Internetseite bietet fundierte fachliche Informationen zur konkreten Planung und dem Bau von Radschnellwegen sowie dem Aufbau kommunaler Netze.
Das Verkehrsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat im August 2019 einen Leitfaden zu Radschnellwegen erstellt.
Allgemeiner Deutscher
Fahrrad-Club
Der ADFC ist mit über 230.000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung von Radfahrenden in Deutschland und bietet online unter anderem Fachwissen für Verwaltung, Unternehmen und Politik.
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Die Seite von Landesbetrieb Straßenbau NRW bietet ein Überblick zu aktuell laufenden Planungs- und Bauprojekten der Radvorrangrouten und Radschnellwege im Land.
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW
Überblick zur Förderung und gesetzliche Lage zum Radverkehr in Nordrhein-Westfalen
Aktionsplan des Landes Nordrhein-Westfalen zum Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz (FaNaG)
Bundesministerium für Digitales und Verkehr – BMDV
Die Publikation „Einladende Radverkehrsnetze“ gibt einen Ausblick wie attraktive und sichere Radverkehrsinfrasturktur aussehen kann.
Der nationale Radverkehrsplan wurde 2021 vom Bundeskabinett beschlossen. Er ist die Strategie der Bundesregierung zur Förderung des Radverkehrs in Deutschland.
Bundesministerium für Digitales und Verkehr – BMDV
Grundsätze für Bau und Finanzierung von Radwegen an Bundesstraßen in der Baulast des Bundes.
Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz NRW
Meilenstein für besseren Rad- und Fußverkehr in Nordrhein-Westfalen: Landtag verabschiedet das Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz.
Fragen zum Projekt
Das Rheinische Radverkehrsrevier zielt darauf ab, ein mehrere hundert Kilometer umfassendes Radwegenetz zu planen, das Städte und Gemeinden im Rheinischen Revier miteinander verbindet. Im Vordergrund stehen dabei Radvorrangrouten und Radschnellverbindungen zwischen größeren Städten und Gemeinden, Mittelzentren und Ballungsräumen über längere Wegstrecken. Das neue Radwegenetz soll dadurch die Nutzung des Fahrrades als Verkehrsmittel im Alltag fördern – über den Freizeitverkehr und den innerörtlichen Verkehr hinaus.
In den kommenden Jahren wird in der Region ein neues Radwegenetz geplant, das Städte und Gemeinden auch über längere Distanzen miteinander verbinden soll. Ziele des Projektes sind
- der Bau neuer, übergeordneter Radwege zwischen Ballungsräumen als Radvorrangrouten oder Radschnellwege,
- die Anbindung neu geplanter Standorte für Wohnen, Gewerbe, Freizeit,
- die Verknüpfung des Radverkehrs mit anderen Verkehrsträgern,
- die Sammlung und der Austausch von Fachwissen und der Aufbau eines Kompetenznetzwerks für und mit den Kommunen.
Aktuell ist die Arbeit auf Fachleute in Verwaltungen, Verbänden oder Politik ausgerichtet, nicht in erster Linie auf Radfahrerinnen und Radfahrer. Der Grund: Aktuell geht es um die Planung, die Überprüfung der konkreten Machbarkeit und Schaffung von Grundlagen für ein überörtliches Radwegenetz im Rheinischen Braunkohlerevier. Es geht darum, den Bau und die notwenigen Investitionen für den Bau des Radwegenetzes bis 2025 vorzubereiten. Aber auch Radfahrende selbst finden hier weitergehende Informationen zum Radfahren im Rheinland.
Die Arbeiten im Rheinischen Radverkehrsrevier sind eingebunden in die Planungen der beteiligten Städte und Kreise sowie des Landes NRW. Das Projekt führt im Kompetenznetzwerk hierbei die jeweiligen Expertinnen und Experten zusammen. Eine wesentliche Grundlage der Arbeit ist das Konzept eines Radverkehrsnetzes im Rheinischen Revier, das Ende 2021 in einem Vorgängerprojekt vorgestellt wurde. Download des Konzeptes.
Das Rheinische Radverkehrsrevier umfasst räumlich das gesamte Rheinische Braunkohlerevier: die kreisfreie Stadt Mönchengladbach, die Städteregion Aachen, die Kreise Heinsberg, Düren und Euskirchen sowie den Rhein-Kreis Neuss und den Rhein-Erft-Kreis. Im Rheinischen Radverkehrsrevier leben somit rund 2,4 Millionen Menschen.
Der Name des Projektes leitet sich aus der Bezeichnung des Rheinischen Braunkohlereviers ab. Dieses umfasst heute die drei Großtagebaugebiete Garzweiler, Inden und Hambach und liegt in der Kölner Bucht zwischen Euskirchen und Aachen, Köln und Mönchengladbach.
Das Projekt ist Teil der laufenden Maßnahmen zum Strukturwandel im Rheinischen Braunkohlerevier Dieser Strukturwandel umfasst auch den Aufbau neuer Infrastruktur. Das Projekt reicht jedoch über diesen begrenzten Raum hinaus und ist eines der Projekte zur Mobilitätswende in Nordrhein-Westfalen: Die im Rheinischen Radverkehrsrevier gewonnenen Erfahrungen und die Entwicklung konkreter technischer und baulicher Empfehlungen werden allen Kommunen in Deutschland zur Verfügung gestellt. Das Projekt soll in diesem Sinne Leuchtturmcharakter haben und weitere Maßnahmen in anderen Kommunen nach sich ziehen.
Der interkommunale Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler ist verantwortlich für die Koordination des Projektes. Beteiligt sind die kreisfreie Stadt Mönchengladbach, die Städteregion Aachen, die Kreise Heinsberg, Düren und Euskirchen sowie der Rhein-Kreis Neuss und der Rhein-Erft-Kreis.
Weitere Partnerinnen und Partner im Projekt und zusätzliche Mitglieder in der Steuerungsgruppe sind das Zukunftsnetz Mobilität NRW, Straßen.NRW, der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club ADFC Nordrhein-Westfalen, der Nahverkehr Rheinland, der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr, die Radregion Rheinland und die Zukunftsagentur Rheinisches Revier ZRR.
Der interkommunale Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler ist verantwortlich für die Koordination des Projektes. Der Zweckverband wird von den Städten Mönchengladbach, Erkelenz, Jüchen, Grevenbroich sowie der Landgemeinde Titz getragen. Zentrale Aufgabe des Verbandes ist die Entwicklung und Umsetzung von Projekten in der Tagebaufolgelandschaft und ihrer Umgebung. Dazu zählen auch Infrastrukturprojekte wie das Rheinische Radverkehrsrevier.
Das Projekt wird mit knapp 2 Millionen Euro vom Land NRW gefördert: im SofortprogrammPLUS des Landes Nordrhein-Westfalen sowie auf Grundlage des Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetzes NRW
Zur Umsetzung des gesamtregionalen Radverkehrskonzeptes im Rheinischen Revier stehen verschiedene
Fördermittel von Bund und Land NRW zur Verfügung.
Eine Handlungsempfehlung zum Abruf von Struktuwandelmitteln gibt einen Überblick zu Verfahren der Antragsstellung
für Fördermittel (Stand 04/2024).
Das Projekt Rheinisches Radverkehrsrevier hat aktuell eine Laufzeit bis Ende des Jahres 2025. Ziel ist es, dass anschließend erste Investitionen in den Aufbau des Radwegenetzes getätigt werden. Das Radwegenetz soll dann bis 2040 realisiert sein.
Regelmäßig aktuelle Informationen finden sich auf dieser Internetseite. Darüber hinaus informieren wir regelmäßig in der Öffentlichkeit und den regionalen Medien über den Fortgang der Arbeiten. Dies erfolgt auch im Zusammenspiel mit den Kommunen und weiteren Partnerinnen und Partnern, die am Projekt beteiligt sind. Einen Überblick zu den konkreten Planungen und Projekten bietet die Karte auf dieser Internetseite
Anregungen und Hinweise sind jederzeit willkommen. Generell besteht für Interessierte die Möglichkeit, das Kontaktformular zu nutzen. Wichtig: Der Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der planerischen und fachlichen Vorbereitung der konkreten Investitionen. Eine systematische Beteiligung von Radfahrerinnen und Radfahren ist im Rahmen dieses Projektes derzeit nicht vorgesehen. Für alle beteiligten Kommunen und Fachpartnerinnen und -partner im Projekt finden sich benannte Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner. Bitte beachten Sie: Konkrete Hinweise zu Mängeln oder Verbesserungsvorschlägen im bestehenden Radwegenetz der Kommunen geben Sie bitte direkt an die jeweiligen Kommunen.
Fragen zum geplanten Radwegenetz
Die konkreten Planungen werden derzeit bis Ende 2025 entwickelt. Einen Überblick zu den konkreten Projekten bietet die Karte auf dieser Internetseite.
Die Planungen und investitionsvorbereitenden Machbarkeitsstudien sollen bis Ende 2025 durchgeführt und abgeschlossen sein. Die Arbeit erfolgt schrittweise für die einzelnen beteiligten Städte und Kreise im Rheinischen Revier.
Ja, das ist richtig. Die Planungen einer einzelnen Stadt oder Gemeinde ergänzt die Arbeit im Rheinischen Radverkehrsrevier. Das Rheinische Radverkehrsrevier plant regionale Radschnellwege und Radvorrangrouten zwischen Städten und Gemeinden. Dieses Netz muss in den Ortschaften selbst fortgeführt werden, das heißt: Es muss sich ergänzen. Deshalb ist die sehr enge Verbindung über Kommunalgrenzen hinweg wichtig und Kern des Projektes und alle Kommunen sind mit einbezogen.
Der Umsetzungszeitraum für das Radwegenetz im Rheinischen Radverkehrsrevier reicht bis etwa in das Jahr 2040, das geplante Investitionsvolumen liegt weit über 200 Millionen Euro. Dabei hat das jetzt laufende Projekt die Funktion, diese konkrete Investitionen bis 2025 vorzubereiten.
Es wird kein neues Beschilderungssystem entwickelt oder genutzt. Die im Rheinischen Radverkehrsrevier entstehenden Radwege werden Bestandteil des Radwegenetzes NRW. Dieses System mit über 100.000 Beschilderungen und den rotweißen Hinweisschildern ist auf einer Länge von rund 18.000 Kilometern (Stand: 2023) voll etabliert. Allein in der Radregion Rheinland gibt es mehr als 440 Knotenpunkte. Fachliche Ansprechpartner für das Radwegenetz NRW finden sich im Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW sowie beim Landesbetrieb Straßenbau NRW.
Radschnellverbindungen (RSV) stellen die höchste Hierarchiestufe innerhalb des Gesamt-Radverkehrsnetzes dar und sollen untereinander oder mit anderen Radverkehrsverbindungen ein zusammenhängendes Netz bilden. Ein Wert von 2.000 Radfahrerinnen und Radfahrern pro Tag ist hier durchschnittlich anzustreben. Da sie, einfach ausgedrückt, eine ähnliche Funktion erfüllen, wie es Autobahnen für motorisierte Kraftfahrzeuge tun, haben sie besonders hohe infrastrukturelle Anforderungen. Der Radverkehr soll bei RSV möglichst auf breiten und komfortablen Radwegen, Radfahrstreifen oder Fahrradstraßen geführt werden, um somit ein sicheres und komfortables Fahren mit vergleichsweise hohen Geschwindigkeiten zu ermöglichen. Beleuchtungen, Räumdienst im Winter oder die bauliche Trennung vom Fußgängerverkehr sind – insbesondere innerorts – weitere Kriterien, die für die Anlage guter Radschnellwege sinnvoll und erforderlich sind. In NRW sind verschiedene Radschnellwege in der Umsetzung.
Zum Thema informiert eine eigene Internetseite des NRW-Verkehrsministeriums zusammen mit Straßen.NRW
Radvorrangrouten stellen die Hierarchiestufe unter den Radschnellverbindungen dar und bilden damit eine Zwischenstufe zwischen den hochwertigen Radschnellverbindungen und den kommunalen Radnetzen. Genauso wie Radschnellwege sollen Radvorrangrouten sicher, gut ausgebaut und komfortabel sein und dem Radverkehr Vorrang einräumen. Dabei gilt das Hauptaugenmerk auf dem Alltagsverkehr mit Entfernungen von 5 bis über 20 Kilometern. Das Ziel: Auf Radvorrangrouten sollen die Fahr- und Wartezeiten so reduziert werden, dass „konkurrenzfähige Fahrtzeiten“ im Vergleich zu Autos und Motorrädern entstehen. Anders als bei Radschnellverbindungen benötigen Radvorrangrouten keine festgelegte Anzahl an Radverkehrspotenzialen, sollen aber eine eigenständige Verbindungsfunktion im Radverkehrsnetz besitzen.