Der Projektraum umfasst die die Städteregion Aachen, die Stadt Mönchengladbach, den Rhein-Erft-Kreis, den Rhein-Kreis Neuss sowie die Kreise Düren, Euskirchen und Heinsberg. Das Projekt zielt darauf ab, schrittweise in der gesamten Region ein Netz von Radvorrangrouten sowie Schnellverbindungen zwischen einzelnen Städten und Gemeinden aufzubauen. Dabei geht es insbesondere um die Stärkung des Rades als Verkehrsmittel im Alltagsverkehr.
Bereits vierte Machbarkeitsstudie gestartet
Ein Baustein zur Planung des Verkehrsnetzes ist die Erstellung investitionsvorbereitender Machbarkeitsstudien in den beteiligten Städten und Kreisen. Hierzu ist jetzt im Rahmen des Projektes die vierte Studie gestartet: Sie befasst sich mit der Untersuchung einer möglichen Trasse für eine Radschnellverbindung von Aachen über Würselen und Alsdorf bis Baesweiler, insgesamt rund 20 Kilometer lang. Mit der Erstellung der Studie, die bis Ende 2024 vorliegen soll, hat der Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler das Aachener Stadt- und Verkehrsplanungsbüro Kaulen beauftragt. Weitere bereits laufende Untersuchungen im Rahmen des Gesamtprojektes betreffen mögliche Verbindungen von Grevenbroich beziehungsweise von Neuss nach Mönchengladbach sowie von Mönchengladbach-Rheydt bis nach Heinsberg.
Verschiedene Varianten in der Prüfung
Das Planungsbüro untersucht in den kommenden Monaten verschiedene Trassenvarianten zwischen Aachen und Baesweiler. Die möglichen Varianten werden dabei auch im Hinblick auf Nutzen und Kosten analysiert. Davon ausgehend ist es die zentrale Aufgabe des Planungsteams, eine Vorzugsvariante herzuleiten und ihre Machbarkeit zu bewerten. Hierbei wird auch ein Konzept für die Umsetzung mit erforderlichen Maßnahmen ausgearbeitet. Eine Grundlage bildet dabei unter anderem der Leitfaden für Planung, Bau und Betrieb von Radschnellverbindungen in NRW.
An der Erstellung der Machbarkeitsstudie arbeiten neben dem für das gesamte Projekt federführend verantwortlichen Zweckverband LANDFFOLGE Garzweiler auch die Kommunen mit, durch deren Fläche die Radschnellverbindung führen soll. Damit soll sichergestellt werden, dass die Verbindung auch mit dem jeweiligen kommunalen Netz im Einklang steht sowie wesentliche Anknüpfungspunkte zu anderen Verkehrsträgern, beispielsweise Bahnhöfen, gewährleistet sind.